Kippt der Conseil d´Etat die obligatorische Schlichtung in Frankreich?

In einer Entscheidung vom 22. September 2022 (n° 436939, ECLI:FR:CECHR:2022:436939.20220922) hat das oberste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d´Etat, einige Bestimmungen des Décret n° 2019-1333 du 11 décembre 2019 (Rechtsverordnung zur Reform des Zivilprozesses) mit zivilprozessualen Reformbestimmungen annulliert.

Das Aus für die obligatorische Schlichtung in Zivilsachen?

Zu den mit der Entscheidung aufgehobenen Normen zählt Art. 750-1 Code de procédure civile. In dieser Vorschrift wird angeordnet, dass eine Zahlungsklage mit Streitwert von nicht mehr als 5.000 € als unzulässig abgewiesen werden kann, wenn nicht vorher ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch unternommen wurde. In der Regel sind für diese Schlichtungsversuche sog. conciliateurs de justice, d. h. ehrenamtliche Schiedspersonen, zuständig.

Der Conseil d´Etat stellt in seiner Begründung klar, dass er sich weder am Grundsatz der obligatorischen Schlichtung noch an der Definition des Streitwertbereichs bis 5.000 € stört.

Die Vorschrift sieht zugleich einige Ausnahmefälle vom Schlichtungserfordernis vor. Eine Schlichtung ist u. a. dann nicht durchzuführen, wenn nicht ausreichend conciliateurs de justice verfügbar sind und eine erste Schlichtungssitzung daher nur nach offensichtlich überlanger Wartezeit durchgeführt werden könnte („indisponibilité de conciliateurs de justice entraînant l’organisation de la première réunion de conciliation dans un délai manifestement excessif au regard de la nature et des enjeux du litige„).

Diese Ausnahmebestimmung sieht der Conseil d´Etat als zu unbestimmt an. Sie beeinträchtige daher die Effektivität des (gerichtlichen) Rechtsschutzes. Der Conseil d´Etat hat daher Art. 750-1 CPC annulliert.

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung?

Die Entscheidung des Conseil d´Etat ist klar. Sehr schwierig sind aber ihre praktischen Folgen einzuschätzen. Die Schwierigkeiten ergeben sich einerseits aus einer Beschränkung der zeitlichen Auswirkung der Entscheidung durch den Conseil d´Etat und andererseits aus dem Zusammenspiel mehrerer Normkomplexe mit gleichen Regelungsinhalt.

  • Eigentlich kommt einer solchen Entscheidung des Conseil d´Etat Wirkung für die Vergangenheit zu. Die Vorschrift ist damit nie in Kraft getreten. Allerdings hat der Conseil d´Etat auch die deutlich zu knappen Übergangsvorschriften des angegriffenen Décret 2019-1333 annulliert (Erlass: 11.12.2019, Inkrafttreten 1.1.2020). Das würde dazu führen, dass das Décret nach den allgemeinen Regeln schon am übernächsten Tag nach Zeitpunkt seines Erlasses (13.12.2019) in Kraft getreten wäre, d. h. früher als eigentlich geplant. Um ein solches Vorziehen der eigentlich erst ab 1.1.2020 erwünschten Wirkungen des Rechtsakts zu vermeiden, spricht der Conseil d´Etat aus, dass für die Zeit von 13.12.2019 bis 1.1.2020 alles beim Alten bleibt.
  • Der Conseil d´Etat annulliert zwar Art. 750-1 CPC in der Fassung des Décret 2019-1333. Angestoßen wurde die Thematik der obligatorischen Schlichtung aber schon im Jahr 2016 durch Art. 4 Loi n° 2016-1547 du 18 novembre 2016 (sh. dazu ausführlich Zwickel, ZEuP 2018, 416), d. h. durch ein Parlamentsgesetz. Es ist daher naheliegend, davon auszugehen, dass (auch wenn Art. 750-1 CPC annulliert wurde) es bei der obligatorischen Schlichtung nach den früheren gesetzlichen Regelungen bleiben könnte. Diese Frage wird derzeit in der französischen Rechtswissenschaft sehr intensiv diskutiert.

Es ist vorerst nicht davon auszugehen, dass durch die Entscheidung des Conseil d´Etat die obligatorische Schlichtung in Frankreich vollständig entfallen ist.

Wie geht es nun weiter?

Es steht zudem zu erwarten, dass das französische Justizministerium schnellstmöglich ein „Nachfolger“-Décret in Kraft setzen wird und so ein „korrigierter“ Art. 750-1 Code de procédure civile geschaffen werden wird.